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Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Trainings-, Veranstaltungs- und Lieferleistungen


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Gechäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Mattlock Global GmbH, nachfolgend „Anbieter“, und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“, in Bezug auf Beratungsleistungen, Trainingsleistungen, Veranstaltungen, Lieferungen von Waren sowie damit zusammenhängende sonstige Leistungen.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit in den jeweiligen besonderen Teilen oder einzelnen Regelungen keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.

3. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten je nach Leistungsart die besonderen Bedingungen für

- Security Consulting,

- Tactical Training und Kurse,

- Veranstaltungen,

- Defense Equipment und regulierte Produkte.

4. Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen und den besonderen Bedingungen gehen die besonderen Bedingungen der jeweiligen Leistungsart vor.

5. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

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§ 2 Vertragsschluss

1. Die Darstellung von Leistungen, Kursen, Veranstaltungen oder Produkten auf der Website, in Broschüren, Angeboten, E-Mails oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande durch

- schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters,

- ausdrückliche Buchungsbestätigung,

- Abschluss eines Einzelvertrages,

- oder durch tatsächliche Leistungserbringung bzw. Auslieferung.

3. Bei Bestellungen über einen Online-Shop gibt der Kunde mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Anbieter zustande.

4. Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn rechtliche, sicherheitsbezogene, exportkontrollrechtliche, waffenrechtliche, organisatorische oder compliancebezogene Gründe entgegenstehen.

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§ 3 Leistungsumfang

1. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzende projektbezogene Vereinbarungen.

2. Angaben zu Inhalten, Dauer, Terminen, Lieferzeiten, Einsatzmöglichkeiten, Eignung oder Verfügbarkeit sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

3. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen anzupassen, soweit dies aus sachlichen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen oder behördlichen Gründen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.

4. Der Anbieter schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen, taktischen, organisatorischen oder operativen Erfolg, sondern die vertraglich beschriebene Leistung.

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§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Nachweise, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm benannte Teilnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige Dritte die jeweiligen Teilnahme-, Sicherheits-, Eignungs- und Verhaltensanforderungen erfüllen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, auf besondere Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung relevant sind, insbesondere

- gesundheitliche Einschränkungen,

- rechtliche Beschränkungen,

- sicherheitsrelevante Besonderheiten,

- Export- oder Verbringungsbeschränkungen,

- behördliche Auflagen,

- betriebliche oder örtliche Risiken.

4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, gehen diese zu Lasten des Kunden.

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§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im Angebot, Vertrag, Online-Shop oder in der jeweils aktuellen Preisdarstellung ausgewiesenen Preise.

2. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben,

- gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,

- gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.

4. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder vollständige Vorauszahlungen zu verlangen.

5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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§ 6 Leistungshindernisse, höhere Gewalt, Sicherheitslage

1. Kann der Anbieter Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter unzumutbaren Bedingungen erbringen, ist der Anbieter für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit.

2. Als solche Umstände gelten insbesondere

- behördliche Maßnahmen,

- Änderungen der Sicherheitslage,

- Ausfuhr-, Einfuhr- oder Transportbeschränkungen,

- kriegerische Auseinandersetzungen,

- Terrorlagen,

- Unruhen,

- Streiks,

- Epidemien,

- Ausfälle von Transport- oder Lieferketten,

- Ausfall von Schießstätten, Trainingsorten oder Infrastruktur,

- kurzfristige Sicherheitsbedenken.

3. In diesen Fällen ist der Anbieter berechtigt, Termine zu verschieben, Leistungen anzupassen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit dies erforderlich ist.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

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§ 7 Haftung

1. Der Anbieter haftet unbeschränkt

- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

- sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfälle, Reputationsschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

5. Soweit Leistungen Empfehlungen, Einschätzungen, Analysen, Trainings oder anwendungsbezogene Hinweise betreffen, entbinden diese den Kunden nicht von der Pflicht zur eigenen Prüfung auf rechtliche, technische, organisatorische und operative Eignung.

6. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde, dessen Mitarbeiter oder sonstige Dritte Anweisungen, Sicherheitsvorgaben, Einsatzgrenzen, Bedienhinweise oder Teilnahmebedingungen nicht einhalten.

7. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Anbieters.

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§ 8 Vertraulichkeit

1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

2. Als vertraulich gelten insbesondere

- Sicherheitskonzepte,

- Risikoanalysen,

- Trainingsinhalte,

- Einsatz- und Ablaufkonzepte,

- technische Spezifikationen,

- Angebots- und Preisinformationen,

- kundenbezogene Sicherheitsstrukturen,

- Informationen über Schutzmaßnahmen, Schwachstellen oder Bedrohungslagen.

3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

- offenkundig sind,

- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,

- bereits vor Vertragsbeginn bekannt waren,

- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

4. Der Kunde darf Unterlagen, Konzepte, Trainingsinhalte und Dokumentationen des Anbieters ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigen noch an Dritte weitergeben, soweit dies nicht zur vertraglich vorgesehenen Nutzung zwingend erforderlich ist.

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§ 9 Urheberrechte und Nutzungsrechte

1. Sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Konzepte, Analysen, Unterlagen, Präsentationen, Trainingsunterlagen, Inhalte, Zeichnungen, Dokumentationen, Fotos, Videos und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nicht anders vereinbart, geistiges Eigentum des Anbieters.

2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist.

3. Eine Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

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§ 10 Datenschutz

1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

2. Soweit für einzelne Leistungen ergänzende Datenschutzinformationen erforderlich sind, werden diese gesondert bereitgestellt.

3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter rechtmäßig erfolgt.

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§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

3. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, soweit gesetzlich zulässig.

4. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

Teil B – Besondere Bedingungen für Security Consulting

§ 1 Gegenstand der Leistungen

1. Der Anbieter erbringt im Bereich Security Consulting insbesondere Leistungen in den Bereichen Sicherheitsanalyse, Risikoanalyse, Sicherheitsarchitektur, Krisenmanagement, Business Continuity, organisatorische Sicherheitsstrukturen, Reise- und Auslandssicherheit, Schwachstellenbewertung sowie anwendungsbezogene Handlungsempfehlungen.

2. Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erkennbaren Rahmenbedingungen.

3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Anbieter keine Rechtsberatung, keine verbindliche behördliche Bewertung und keine Garantie für den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Sicherheitsereignisse.

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§ 2 Mitwirkung und Informationspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat alle für die Beratung relevanten Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

2. Der Kunde hat insbesondere auf bekannte Risiken, Vorfälle, interne Schwachstellen, bestehende Prozesse, regulatorische Anforderungen, Versicherungsauflagen und sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten hinzuweisen.

3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Informationen ohne konkreten Anlass auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.

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§ 3 Empfehlungen und Umsetzung

1. Empfehlungen, Maßnahmenvorschläge und Einschätzungen des Anbieters dienen der fachlichen Unterstützung des Kunden. Die Entscheidung über Umsetzung, Priorisierung und operative Anwendung liegt beim Kunden.

2. Der Kunde bleibt für die rechtliche, organisatorische, personelle und operative Umsetzung sowie für die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und interner Vorgaben selbst verantwortlich.

3. Eine Haftung für Entscheidungen des Kunden auf Grundlage der Beratung besteht nur im Rahmen von Teil A § 7.

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§ 4 Termine und Abnahmen

1. Projekttermine, Workshops, Vor-Ort-Termine, Interviews oder Präsentationen werden gesondert abgestimmt.

2. Teilleistungen können vom Anbieter in sich abgeschlossenen Abschnitten erbracht werden.

3. Soweit Arbeitsergebnisse zur Abnahme vorgesehen sind, gelten sie als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.


Teil C – Besondere Bedingungen für Tactical Training und Kurse

§ 1 Geltungsbereich und Charakter der Leistungen

1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Trainings, Kurse, Schulungen, Lehrgänge, Einweisungen, Belastungsübungen und sonstigen Ausbildungsformate des Anbieters.

2. Die Trainings dienen der Vermittlung, Überprüfung und Entwicklung von Fähigkeiten. Sie stellen keine Garantie für individuelle Lernerfolge, Einsatzfähigkeit oder bestimmte Leistungsstände dar.

3. Trainings können physisch, psychisch und organisatorisch anspruchsvoll sein. Der Kunde bzw. Teilnehmer erkennt an, dass trotz sorgfältiger Planung und Anleitung Restrisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

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§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

1. Die Teilnahme setzt die persönliche Eignung des Teilnehmers voraus.

2. Der Anbieter ist berechtigt, vor oder während des Trainings Nachweise zu verlangen, insbesondere zu

- Identität,

- Mindestalter,

- waffenrechtlicher Berechtigung,

- gesundheitlicher Eignung,

- behördlichen Erlaubnissen,

- Vorkenntnissen,

- Zuverlässigkeit,

- Sicherheitsfreigaben.

3. Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, Medikamenteneinnahmen, körperliche oder psychische Belastungsgrenzen sowie sonstige sicherheitsrelevante Umstände vor Trainingsbeginn unaufgefordert mitzuteilen.

4. Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise vom Training auszuschließen, wenn Zweifel an Eignung, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Befolgung von Anweisungen oder rechtlicher Berechtigung bestehen.

5. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur, wenn der Ausschluss vom Anbieter allein zu vertreten ist. Im Übrigen bleibt dem Anbieter der Vergütungsanspruch vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

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§ 3 Sicherheitsanweisungen und Verhaltenspflichten

1. Sämtliche Anweisungen des Anbieters, seiner Ausbilder, Range Officers, Sicherheitsverantwortlichen oder Beauftragten sind strikt zu befolgen.

2. Verstöße gegen Sicherheitsregeln, grob unkooperatives Verhalten, Gefährdung Dritter, Alkohol- oder Drogeneinfluss, unzulässige Ausrüstung oder Missachtung von Anweisungen berechtigen den Anbieter zum sofortigen Ausschluss vom Training oder zur Beendigung der Teilnahme.

3. Der Anbieter behält sich vor, Trainingsinhalte, Abläufe, Übungsformen, Ausbilder, Trainingsorte oder Zeitpläne aus Sicherheits-, Organisations- oder Wettergründen anzupassen.

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§ 4 Eigenverantwortung und Haftung der Teilnehmer

1. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf eigene Mitverantwortung des Teilnehmers.

2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, nur solche Handlungen vorzunehmen, die seinem Ausbildungsstand, seiner rechtlichen Berechtigung und den konkreten Anweisungen entsprechen.

3. Für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße des Teilnehmers gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen entstehen, haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

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§ 5 Buchung, Umbuchung, Rücktritt, Ausfall

1. Anmeldungen zu Trainings und Kursen sind verbindlich.

2. Soweit nicht individuell anders vereinbart, gelten für Rücktritt oder Umbuchung folgende Regelungen:

- bis 30 Kalendertage vor Termin: 20 % der Vergütung,

- 29 bis 15 Kalendertage vor Termin: 50 % der Vergütung,

- 14 bis 8 Kalendertage vor Termin: 75 % der Vergütung,

- ab 7 Kalendertagen vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der Vergütung.

3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Der Anbieter ist berechtigt, Trainings bei zu geringer Teilnehmerzahl, Sicherheitsbedenken, Ausfall von Ausbildern, Ausfall von Infrastruktur, behördlichen Vorgaben oder sonstigen erheblichen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nach Wahl des Anbieters erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

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§ 6 Foto-, Video- und Aufzeichnungsverbote

1. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Trainings sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

2. Der Anbieter ist berechtigt, Aufnahmen aus Sicherheits-, Geheimhaltungs-, Persönlichkeits- oder Organisationsgründen ganz oder teilweise zu untersagen.

Teil D – Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für Veranstaltungen des Anbieters, insbesondere Fachveranstaltungen, Networking-Formate, Informationsveranstaltungen, Themenevents, Vorführungen und vergleichbare Formate, einschließlich Formaten wie „Gun & Brunch“, soweit nicht für einzelne Veranstaltungen abweichende Sonderbedingungen gelten.

2. Je nach Veranstaltungscharakter können ergänzend die Bedingungen für Training oder Lieferleistungen Anwendung finden.

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§ 2 Teilnahme und Hausrecht

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung und, soweit vorgesehen, eine Bestätigung durch den Anbieter voraus.

2. Der Anbieter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus und ist berechtigt, Teilnehmer bei Sicherheitsbedenken, Regelverstößen, ungeeignetem Verhalten, Alkohol- oder Drogeneinfluss, fehlender Berechtigung oder sonstigen erheblichen Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.

3. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

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§ 3 Änderungen und Absagen

1. Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungsort, Zeit, Ablauf, Inhalte, Referenten oder Programmpunkte aus sachlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern.

2. Bei Absage einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.

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§ 4 Haftung bei Veranstaltungen

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Verhaltensvorgaben.

2. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

Teil E – Besondere Bedingungen für Defense Equipment, Waffenhandel und sonstige Lieferungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Defense Equipment, Ausrüstung, Zubehör, waffenrechtlich relevanten Produkten, sonstigen Waren sowie gegebenenfalls zugehörigen Nebenleistungen.

2. Für waffenrechtlich oder sonst regulatorisch beschränkte Produkte gelten ergänzend die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Im Kollisionsfall gehen gesetzliche Vorschriften diesen Bedingungen vor.

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§ 2 Vertragsschluss und Verfügbarkeit

1. Produktdarstellungen, insbesondere im Online-Shop, in Katalogen, Preislisten oder Präsentationen, stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung annimmt.

3. Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit, Verfügbarkeit, Liefermöglichkeit, Identitäts- und Berechtigungsprüfung sowie gegebenenfalls exportkontrollrechtlicher Freigaben.

4. Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen oder von zusätzlichen Nachweisen abhängig zu machen.

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§ 3 Erwerbsberechtigung, Identitätsprüfung, Compliance

1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsschluss und vor Übergabe sämtliche gesetzlich erforderlichen Erlaubnisse, Berechtigungen, Nachweise und Identitätsdokumente vorzulegen.

2. Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe oder Lieferung bis zur vollständigen Prüfung aller erforderlichen Unterlagen zu verweigern.

3. Der Kunde versichert, dass Erwerb, Besitz, Transport, Verbringung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung und Weitergabe der bestellten Produkte nach den auf ihn anwendbaren Vorschriften zulässig sind.

4. Der Anbieter ist berechtigt, Verträge abzulehnen, zu kündigen oder Lieferungen zurückzuhalten, wenn Anhaltspunkte für

- unklare Identität,

- fehlende Berechtigung,

- Umgehungsgeschäfte,

- Export- oder Sanktionsverstöße,

- proliferationsrelevante Risiken,

- missbräuchliche Verwendung,

- oder sonstige compliancebezogene Bedenken

bestehen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren außenwirtschafts-, sanktions-, exportkontroll- und waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

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§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden über, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

5. Verzögert sich die Übergabe oder Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem sich dieser im Annahmeverzug befindet.

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§ 5 Preise, Versand, Zusatzkosten

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

2. Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere für Versand, Transport, Versicherung, besondere Verpackung, Zoll, Ausfuhrdokumentation, Genehmigungen, Prüfungen oder behördlich veranlasste Maßnahmen, trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen trägt der Kunde sämtliche im Bestimmungsland anfallenden Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren und sonstigen Lasten, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

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§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Anbieters.

2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, angemessen zu sichern.

4. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen oder Beschlagnahmen, sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

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§ 7 Rücktritt, Selbstbelieferung, Leistungsstörungen

1. Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

- erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden,

- Lieferhindernisse aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben bestehen,

- eine ordnungsgemäße Selbstbelieferung trotz rechtzeitigem Deckungsgeschäft ausbleibt,

- Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit oder Compliance des Geschäfts entstehen,

- oder der Kunde erforderliche Mitwirkungs- oder Nachweispflichten nicht erfüllt.

2. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden im Fall eines berechtigten Rücktritts nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

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§ 8 Mängelrechte

1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

3. Offensichtliche Mängel sind vom Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

4. Bei berechtigten Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht dem Anbieter zu, soweit dem Kunden dies zumutbar ist.

5. Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden oder Beeinträchtigungen aufgrund

- unsachgemäßer Verwendung,

- fehlerhafter Lagerung,

- eigenmächtiger Veränderung,

- natürlicher Abnutzung,

- Missachtung von Bedien-, Sicherheits- oder Wartungshinweisen,

- oder Verwendung in nicht vorgesehenen Einsatzkontexten.

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§ 9 Besondere Regelungen für regulierte und sicherheitsrelevante Produkte

1. Der Verkauf und die Lieferung regulierter Produkte erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

2. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Produkt im Staat des Kunden oder am vorgesehenen Verwendungsort eingeführt, besessen, geführt, eingesetzt oder weiterveräußert werden darf. Die Prüfung obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Hinweise, Sicherheitsdaten, Bedienvorgaben, Herstellerinformationen und rechtlichen Nutzungsbeschränkungen zu beachten.

4. Eine Weiterveräußerung, Ausfuhr, Verbringung oder sonstige Weitergabe an Dritte darf nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

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§ 10 Widerruf bei Verbraucherverträgen

1. Sofern dem Kunden als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Das Widerrufsrecht kann in gesetzlich vorgesehenen Fällen ausgeschlossen sein, insbesondere bei

- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden,

- versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheits- oder Hygieneschutzes nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

- oder sonstigen gesetzlich geregelten Ausschlussfällen.

3. Der Anbieter wird den Verbraucher gesondert über ein etwaiges Widerrufsrecht oder dessen Ausschluss informieren.

 

Teil F – Schlussbestimmungen und ergänzende Regelungen

§ 1 Schriftform, Nebenabreden

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu Verträgen oder diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

2. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

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§ 2 Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten

1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

2. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen.

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§ 3 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses AGB-Sets ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.